Primäre Prävention nach § 20 SGB V

  

Die Folgen eines ungesunden Lebens werden laut Studien von vielen Bundesbürger*innen unterschätzt. Bewegungsmangel, zu viel Alkohol, fettiges Essen und Tabakgenuss begünstigen die Gefahr krank zu werden. Lebensgewohnheiten sind aber veränderbar. Durch gezielte Lebensstilveränderungen lassen sich  positive Effekte auf die Gesundheit erwirken.

Doch am Anfang steht erstmal die Einsicht und das Bewusstsein des/der Einzelnen , etwas am eigenen Lebensstil zu verändern. Leider verkennt ein Großteil der Betroffenen, dass eine ungesunde Lebensführung ernsthafte gesundheitliche Probleme wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder im schlimmsten Falle Krebs zur Folge haben kann.

Es gilt also, Überzeugungsarbeit zu leisten und die Menschen einerseits für die Gefahren zu sensibilisieren und andererseits eine bewusste Lebensstiländerung herbeizuführen. Gerade die gesetzlichen Krankenkassen setzen hier mit verschiedenen Angeboten auf Prävention. Gleichermaßen unterstützt der Gesetzgeber dieses Vorhaben und setzt hierfür einen gesetzlichen Rahmen in § 20 SGB V.

 

 

Zertifizierung nach § 20 SGB V - Regelungen und Maßnahmen

 

In § 20 SGB V werden u.a.  Leistungen der Krankenkassen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheiten geregelt. Krankenkassen haben in ihren Satzungen entsprechende Leistungen zu benennen und sind verpflichtet gesundheitsfördernde Maßnahmen zu subventionieren.

So z.B. Präventionskurse die in Gruppen angeboten werden mit dem Ziel, das gesundheitsorientierte Handeln der gesetzlich Versicherten zu fördern und so Krankheitsrisiken durch Prävention zu minimieren.

 

Initial für dieses Gesetz war der statistische Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit. Studien belegen z.B. das schwache und minder gebildete Bevölkerungsgruppen weniger Sport treiben und einen höherer Alkohol- und Tabakkonsum aufweisen. Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sollen soziale Ungleichheiten von Gesundheitschancen minimiert werden.

 

Es werden Maßnahmen gefördert, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:

 

1.

Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln,

2.

Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen,

3.

Tabakkonsum reduzieren,

4.

gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung,

5.

gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen und Patienten stärken,

6.

depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln,

7.

gesund älter werden und

8.

Alkoholkonsum reduzieren.

 

Leistungen der Primärprävention müssen wie andere Leistungen der Krankenkassen dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in fachgebotener Qualität erbracht werden.

Welche Voraussetzungen zur Förderung von Leistungen und Maßnahmen durch die Krankenkassen erforderlich sind, ist im Leitfaden vom GKV-Spitzenverband zusammengefasst.

 

Die Zentrale Prüfstelle Prävention überprüft ob Kurskonzepte im Bereich der individuellen verhaltensbezogenen Prävention den Anforderungen für ein Präventionsangebot erfüllen. Außerdem sind dort sämtliche zertifizierten Angebote gelistet. Nur registrierte Kurse können von der Krankenkasse erstattet werden. Alle relevanten Kurse der Gebe-Akademie sind dort gelistet.