Die Voraussetzungen zur Durchführung von kassengeförderter BEWEGUNGSkurse haben sich mit dem neuen Leitfaden Prävention massiv geändert. So kann sich jede*r Person qualifizieren, dies ist nun nichtmehr an eine Vorqualifikation abhängig.
Das bedeutet, dass Du, unter Berücksichtigung der Vorgaben alle fachlichen Kompetenzen erlangst
und Dein Bewegungsangebot über die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren lässt, bzw. Zertifikate für den BGF Einsatz nach §6 ESTG. ausgeben kannst.
Fehlen Dir jedoch nur ein paar Module innerhalb Deiner staatlich anerkannten Ausbildung. So führst Du nur die benötigten Module durch.
Der größte Teil der Ausbildung findet Online statt.
Mit stattlich anerkannter Grundqualifikation benötigst Du nur die dementsprechenden Module.
Du hast folgende staatlich anerkannte Qualifikation
Mit dieser Vorqualifikation zeigen wir dir hier den Weg zum Erreichen der fachlichen Mindeststandards.
GEBE GmbH Bayreuth
Quellengrund 3
95448 Bayreuth
Tel.: 0921 75968-12
Fax: 0921 75968-26
Fortbildungsinstitut zur Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention
Zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V durch die ZPP - Zentralen Prüfstelle Prävention