Modul 1
Modul 1 – Basis & Praxis (ca.28 Wochen)
- 9 Tage Präsenzunterricht (Block)
- 118 Stunden Online-Unterricht verteilt auf den Zeitraum
- lernbegleitendes Selbstlernen
- betriebliche Lernphase (Arbeiten an Patienten im Betrieb)
→ Kosten: 2.300 €
Der Anpassungslehrgang richtet sich an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aus dem Ausland. Ziel ist die Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland.
Der Lehrgang kombiniert Präsenz, Online-Unterricht und einem hohen Anteil an betrieblicher Praxis.
✔ AZAV-zertifiziert – Lehrgangs- und Reisekosten können durch die Agentur für Arbeit übernommen werden
✔ Hoher Anteil betrieblicher Lernphasen – Sie arbeiten direkt im Betrieb mit Patient*innen und sichern sich dadurch ein Einkommen
✔ Modular aufgebaut – Flexible Gestaltung entsprechend des individuellen Defizitbescheids
✔ Praxisnah – Theorie, Online-Lernen und betriebliche Lernphasen greifen nahtlos ineinander
✔ Zeitnaher Einstieg – Dank des modularen Systems starten in der Regel alle zwei Monate neue Kurse
✔ Individuelle Betreuung – Persönliche Begleitung durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten
Die Lehrgangsdauer beträgt je nach Vorgabe des Defizitbescheids 6,5 oder 9,5 Monate.
Diese setzten sich aus folgenden Modulen zusammen:
Dank der hohen Nachfrage starten wir regelmäßig neue Klassen – im Durchschnitt alle 4 bis 8 Wochen. So bleiben Ihre Wartezeiten kurz. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Terminanfrage mit, ob Sie bereits in Deutschland sind oder wann Ihre Einreise geplant ist.
Unsere Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann dadurch bis zu 100 % über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Folgende Kosten können im Rahmen der Förderung übernommen werden:
Kurskosten bis zu 100 %
Lohnkosten während der Qualifizierung bis zu 100 %
Reise- und Übernachtungskosten bis zu 100 %
In Deutschland bestehen derzeit unterschiedliche Verfahren zur Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, abhängig vom Wohn- bzw. Arbeitsort und dem zuständigen System der jeweiligen Behörde.
Daher empfehlen wir, mindestens 3–4 Wochen vor Lehrgangsbeginn Kontakt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter aufzunehmen.
In einigen Regionen ist dieser Vorlauf erforderlich, da bestimmte Antragsverfahren nur innerhalb festgelegter Fristen bearbeitet werden.
Es gibt jedoch auch Behörden, bei denen eine Bewilligung nach der Kursanmeldung möglich ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir, sich rechtzeitig beraten zu lassen und den Antrag frühzeitig zu stellen.
Prüfung des Defizitbescheids
Wir gleichen Ihren Bescheid mit den Ausbildungsinhalten ab und stellen bei Bedarf das Curriculum zur Genehmigung durch die prüfende Behörde bereit.
Beratung und Antragstellung
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Lassen Sie sich dort zur passenden Fördermöglichkeit beraten. Je nach Verfahren kann dies über einen Bildungsgutschein oder ein alternatives Förderverfahren erfolgen.
Bewilligung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung erhalten Sie von Ihrer Behörde die Bestätigung zur Kostenübernahme (z. B. in Form eines Bildungsgutscheins oder anderer Unterlagen).
Anmeldung bei der GEBE Akademie
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
Defizitbescheid
Nachweis über die Förderbewilligung (z. B. Bildungsgutschein oder entsprechende Bestätigung der Behörde)
Bestätigung durch die Akademie
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie alle weiteren Informationen zur Maßnahme.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, Sie bald in einer unserer AZAV-zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen begrüßen zu dürfen!
Grundsatz:
Der Defizitbescheid sollte in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem sich Ihr Arbeitgeber (betriebliche Lernphase) befindet. Ist dies nicht der Fall, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Behörde auf, die den Bescheid ausgestellt hat, um die Teilnahme- und Anerkennungsvoraussetzungen zu klären.
LfP Bayern (Landesamt für Pflege):
Unser Lehrgang ist grundsätzlich für Defizitbescheide in der Fachrichtung Physiotherapie, ausgestellt durch das LfP Bayern, zugelassen.
Bayern – ältere Bescheide der Regierungsbezirke (vor dem 01.07.)
Defizitbescheide, die vor dem 01.07. durch die Regierungsbezirke in Bayern ausgestellt wurden, können in der Regel ebenfalls akzeptiert werden. Hier erfolgt jedoch eine Einzelprüfung.
Defizitbescheide anderer Bundesländer/Behörden:
Eine Teilnahme ist häufig möglich. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer zuständigen Behörde, ob der Abschluss unseres Lehrgangs unter den gegebenen Bedingungen (Umfang und Aufbau) anerkannt wird.
Senden Sie uns hierfür Ihren Defizitbescheid an anpassungslehrgang@gebegmbh.de
Wichtige Hinweise hierzu:
Die im Defizitbescheid geforderte Anzahl an Unterrichtsstunden muss vollständig erfüllt werden.
Ohne schriftliche Zusage der zuständigen Behörde übernehmen wir keine Haftung für eine spätere Anerkennung. Die Lehrgangskosten sind in diesem Fall trotdem voll zu begleichen.
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