Anpassungslehrgang

Anpassungslehrgang Physiotherapie

Ihre AZAV-zertifiziert Bildungsmaßnahme zur Berufsanerkennung in Deutschland

  • Präsenz

    Fachpraktische Lernphasen an einer Physiotherapieschule

  • Präsenz

    Betriebliche Lernphase in einer physiotherapeutischen Einrichtung

  • Online

    Erweiterte Fachtheorie & Organisation im dt. Gesundheitswesen

  • Abschluss

    Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung und Integration in das dt. Gesundheitswesen

Anpassungslehrgang für Physiotherapeuten bei der GEBE GmbH in Kooperation mit der PGS Medau gGmbH

Der Anpassungslehrgang richtet sich an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aus dem Ausland. Ziel ist die Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland.

Der Lehrgang kombiniert Präsenz, Online-Unterricht und einem hohen Anteil an betrieblicher Praxis.

Alle Vorteile auf einen Blick

AZAV-zertifiziert – Lehrgangs-, Arbeitgeberentgelt- und Reisekosten können bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit übernommen werden (nach §§81 ff SGBB III)

Hoher Anteil betrieblicher Lernphasen – Sie arbeiten direkt im Betrieb mit Patient*innen und sichern sich dadurch ein Einkommen

Modular aufgebaut – Flexible Gestaltung entsprechend des individuellen Defizitbescheids

Praxisnah – Theorie, Online-Lernen und betriebliche Lernphasen greifen nahtlos ineinander

Zeitnaher Einstieg – Dank des modularen Systems starten in der Regel alle zwei Monate neue Kurse

Individuelle Betreuung – Persönliche Begleitung durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten

Ablauf des Anpassungslehrgangs

Aufbau der Maßnahme

Die Lehrgangsdauer beträgt je nach Vorgabe des Defizitbescheids 6,5 oder 9,5 Monate.

Diese setzten sich aus folgenden Modulen zusammen:

Kurstermine

Dank der hohen Nachfrage starten wir regelmäßig neue Klassen – im Durchschnitt alle 4 bis 8 Wochen. So bleiben Ihre Wartezeiten kurz. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Terminanfrage mit, ob Sie bereits in Deutschland sind oder wann Ihre Einreise geplant ist.

Bis zu 100% gefördert

Siegel AZAV Zertifizierung

Information zur Förderung über den Bildungsgutschein (AZAV-Maßnahmen)

Unsere Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann dadurch bis zu 100 % über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Folgende Kosten können im Rahmen der Förderung übernommen werden:

  • Kurskosten bis zu 100%

  • Arbeitsentgeltzuschuss bedeutet Erstattung aller Lohnkosten während der Qualifizierungsmaßnahme bis zu 75%

  • Reise- und Übernachtungskosten bis zu 100%


Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Die Förderverfahren der Agentur für Arbeit und der Jobcenter unterscheiden sich je nach Region. Daher kann der Ablauf von Wohnort zu Wohnort variieren.

Für diesen Lehrgang müssen Sie die Maßnahme „Berufsabschluss nachholen – von der Helfer-/Unterstützerrolle zur Fachkraft“ nach §§ 81 ff. SGB III beantragen. Unter dieser Maßnahme ist der Kurs offiziell eingeordnet.
Bitte beachten Sie, dass auch die betriebliche Lernphase Teil des Maßnahmezeitraums ist. Dadurch kann der Arbeitsentgeltzuschuss auch über die Unterrichtszeiten hinaus gezahlt werden.

Wir empfehlen, mindestens 3–4 Wochen vor Lehrgangsbeginn Kontakt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter aufzunehmen. In einigen Regionen ist dieser Vorlauf notwendig, weil bestimmte Anträge nur innerhalb festgelegter Fristen bearbeitet werden.

In anderen Regionen ist eine Bewilligung auch noch nach der Kursanmeldung möglich. Um sicherzugehen, lassen Sie sich möglichst früh beraten und stellen Sie den Antrag so zeitnah wie möglich.


Ablauf zur Teilnahme an einer AZAV-zertifizierten Maßnahme

  1. Prüfung des Defizitbescheids
    Wir gleichen Ihren Bescheid mit den Ausbildungsinhalten ab und stellen bei Bedarf das Curriculum zur Genehmigung durch die prüfende Behörde bereit.

  2. ggf. Einladungsschreiben
    Sollten Sie für den Visaantrag noch das Einladungsscheiben benötigen, so beantragen sie dies über unser Formular hier auf unsere Webseite.
  3. Beratung und Antragstellung
    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
    Lassen Sie sich dort zur passenden Fördermöglichkeit beraten. Je nach Verfahren kann dies über einen Bildungsgutschein oder ein alternatives Förderverfahren erfolgen.

  4. Bewilligung der Förderung
    Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung erhalten Sie von Ihrer Behörde die Bestätigung zur Kostenübernahme (z. B. in Form eines Bildungsgutscheins oder anderer Unterlagen).

  5. Anmeldung bei der GEBE Akademie
    Reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:

    • Defizitbescheid

    • Nachweis über die Förderbewilligung (z. B. Bildungsgutschein oder entsprechende Bestätigung der Behörde)

  6. Bestätigung durch die Akademie
    Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie alle weiteren Informationen zur Maßnahme.


Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, Sie bald in einer unserer AZAV-zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen begrüßen zu dürfen!

Lehrgangsgebühren

Wissenswertes zu den Lehrgangsgebühr

  • Förderung durch die Agentur für Arbeit:
    • In der Regel wird der Lehrgang bis zu 100% gefördert, sodass keine Lehrgangsgebühr anfällt.
    • Bei anteiliger Förderung reduziert sich die Gebühr um den entsprechenden Förderbetrag.
  • Was ist in der Gebühr enthalten:
    • Alle im Lehrgang benötigten Inhalte und Lehrmittel.
    • Zugang zu den verwendeten Lernportalen (LMS Systeme)
    • Prüfungsgebühr für erste Prüfung.
  • Prüfungsgebühr:
    • Nur bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem Prüfungstermin oder bei einer Zweitprüfung (Folge-) fällig.
  • Nicht in der Gebühr enthalten:
    • Spesen, Anfahrts- und Übernachtungskosten.

Kontakt & Information

Wer kann teilnehmen?

Grundsatz:
Der Defizitbescheid sollte in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem sich Ihr Arbeitgeber (betriebliche Lernphase) befindet. Ist dies nicht der Fall, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Behörde auf, die den Bescheid ausgestellt hat, um die Teilnahme- und Anerkennungsvoraussetzungen zu klären.

Zugelassene Defizitbescheide
  • LfP Bayern (Landesamt für Pflege):
    Unser Lehrgang ist grundsätzlich für Defizitbescheide in der Fachrichtung Physiotherapie, ausgestellt durch das LfP Bayern, zugelassen.

  • Bayern – ältere Bescheide der Regierungsbezirke (vor dem 01.07.)
    Defizitbescheide, die vor dem 01.07. durch die Regierungsbezirke in Bayern ausgestellt wurden, können in der Regel ebenfalls akzeptiert werden. Hier erfolgt jedoch eine Einzelprüfung.

  • Defizitbescheide anderer Bundesländer/Behörden:
    Eine Teilnahme ist in den meisten Fällen möglich. Bitte senden Sie uns Ihren Defzitbescheid zu und wir prüfen dies für Sie. Nutzen Sie dazu den weiter Button im unteren Teil dieser Webseite (Prüfung Zulassung).

  • Wichtige Hinweise hierzu:

    • Die im Defizitbescheid geforderte Anzahl an Unterrichtsstunden muss vollständig erfüllt werden.

    • Ohne schriftliche Zusage der zuständigen Behörde übernehmen wir keine Haftung für eine spätere Anerkennung. Die Lehrgangskosten sind in diesem Fall trotdem voll zu begleichen.