Information zur Förderung über den Bildungsgutschein (AZAV-Maßnahmen)
Unsere Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann dadurch bis zu 100 % über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Folgende Kosten können im Rahmen der Förderung übernommen werden:
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Die Förderverfahren der Agentur für Arbeit und der Jobcenter unterscheiden sich je nach Region. Daher kann der Ablauf von Wohnort zu Wohnort variieren.
Für diesen Lehrgang müssen Sie die Maßnahme „Berufsabschluss nachholen – von der Helfer-/Unterstützerrolle zur Fachkraft“ nach §§ 81 ff. SGB III beantragen. Unter dieser Maßnahme ist der Kurs offiziell eingeordnet.
Bitte beachten Sie, dass auch die betriebliche Lernphase Teil des Maßnahmezeitraums ist. Dadurch kann der Arbeitsentgeltzuschuss auch über die Unterrichtszeiten hinaus gezahlt werden.
Wir empfehlen, mindestens 3–4 Wochen vor Lehrgangsbeginn Kontakt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter aufzunehmen. In einigen Regionen ist dieser Vorlauf notwendig, weil bestimmte Anträge nur innerhalb festgelegter Fristen bearbeitet werden.
In anderen Regionen ist eine Bewilligung auch noch nach der Kursanmeldung möglich. Um sicherzugehen, lassen Sie sich möglichst früh beraten und stellen Sie den Antrag so zeitnah wie möglich.
Ablauf zur Teilnahme an einer AZAV-zertifizierten Maßnahme
-
Prüfung des Defizitbescheids
Wir gleichen Ihren Bescheid mit den Ausbildungsinhalten ab und stellen bei Bedarf das Curriculum zur Genehmigung durch die prüfende Behörde bereit.
- ggf. Einladungsschreiben
Sollten Sie für den Visaantrag noch das Einladungsscheiben benötigen, so beantragen sie dies über unser Formular hier auf unsere Webseite.
-
Beratung und Antragstellung
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Lassen Sie sich dort zur passenden Fördermöglichkeit beraten. Je nach Verfahren kann dies über einen Bildungsgutschein oder ein alternatives Förderverfahren erfolgen.
-
Bewilligung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung erhalten Sie von Ihrer Behörde die Bestätigung zur Kostenübernahme (z. B. in Form eines Bildungsgutscheins oder anderer Unterlagen).
-
Anmeldung bei der GEBE Akademie
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei uns ein:
-
Bestätigung durch die Akademie
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie alle weiteren Informationen zur Maßnahme.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, Sie bald in einer unserer AZAV-zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen begrüßen zu dürfen!